Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) bietet sie zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Zu Ihren Aufgaben gehören :
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie :
Darüber hinaus ist für die Wahrnehmung der Aufgaben, neben einer ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie eine gut strukturierte Arbeitsweise und Teamverhalten von besonderer Bedeutung.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder ( TV-L ). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung / Gleichstellung, berücksichtigt werden können.
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) unterstützt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fordert Frauen deshalb besonders zur Bewerbung auf. Nach Maßgabe des Sächsischen Gleichstellungsgesetz finden Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung besondere Berücksichtigung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Bewerbung im Rahmen des Auswahlverfahrens notwendigerweise in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1c DSGVO i. V. m. Art. 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.